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Das Omnibus-Paket: Was Sie wissen müssen

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Das Omnibus-Paket enthält Änderungsvorschläge für die EU-Gesetzgebung zur Nachhaltigkeit. Es ist Teil des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit der EU-Kommission, einer Strategie, die die Position der EU auf dem Weltmarkt stärken soll.

Im Mittelpunkt dieses Pakets stehen aktualisierte Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht. Die erste Reihe von Änderungen betrifft wichtige Rahmenwerke wie CSRD, CSDDD und CBSM.

Was sich ändert


CSRDCorporate Sustainability Reporting Directive)

Die CSRD gilt nur noch für die größten Unternehmen (mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz). Außerdem werden die Berichtsfristen für einige Unternehmen bis 2028 verschoben. Der aktualisierte Europäische Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) wird auch mehr quantitative Daten enthalten. Dies gibt den Unternehmen mehr Zeit, erhöht aber auch die Erwartungen an die Qualität der Berichterstattung.

CSDDDCorporate Sustainability Due Diligence Directive)

Die Unternehmen müssen künftig alle fünf Jahre statt jährlich eine ökologische und soziale Sorgfaltsprüfung durchführen. Dies gilt sowohl für ihre eigenen Betriebe als auch für direkte Zulieferer. Die Richtlinie soll ab 2028 gelten und bis 2027 auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Dies verringert zwar den administrativen Druck, erfordert aber dennoch strukturiertes Handeln.

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)

Mit der CBAM wird ein Kohlenstoffpreis für kohlenstoffintensive Waren eingeführt, die in die EU eingeführt werden. Kleinere Importeure sind davon ausgenommen, aber 99 % der Emissionen dieser Produkte werden dennoch erfasst. Dieser Ansatz fördert die Klimarechenschaftspflicht, ohne kleine Akteure unnötig zu belasten.

Wann werden diese Änderungen in Kraft treten?

Das Omnibus-Paket ist immer noch ein Vorschlag und wurde noch nicht als Gesetz verabschiedet. Obwohl die Europäische Kommission es zu einer Priorität erklärt hat, wird der Gesetzgebungsprozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wird erwartet, dass das Europäische Parlament und der Rat das Paket in den nächsten 9 bis 12 Monaten prüfen werden. Danach werden die einzelnen Mitgliedstaaten damit beginnen, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.


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