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CSRD: Weniger Verwaltung, mehr Wirkung?

Die Europäische Kommission hat wichtige Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angekündigt. Das Ziel? Die Verringerung des Verwaltungsaufwands bei gleichzeitiger Konzentration auf Unternehmen mit den größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Diese Änderungen bringen erhebliche Vereinfachungen mit sich - eine gute Nachricht für viele Unternehmen, aber auch eine Veränderung, die strategische Anpassungen erfordert. Was ändert sich? 1. Weniger Unternehmen erforderlich...

Die Europäische Kommission hat wichtige Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angekündigt. Das Ziel? Die Verringerung des Verwaltungsaufwands bei gleichzeitiger Konzentration auf Unternehmen mit den größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Diese Änderungen bringen erhebliche Vereinfachungen mit sich - eine gute Nachricht für viele Unternehmen, aber auch eine Veränderung, die strategische Anpassungen erfordert.

Was hat sich geändert?

1. Weniger berichtspflichtige Unternehmen

Rund 80 % der Unternehmen werden nun von den CSRD-Verpflichtungen ausgenommen sein. Die Richtlinie wird sich auf große Unternehmen konzentrieren, die in der Regel den größten Einfluss auf die Nachhaltigkeit haben. Das bedeutet, dass viele mittelständische Unternehmen nicht mehr zur Berichterstattung verpflichtet sind.

2. Verlängerte Fristen für bestehende Verpflichtungen

Unternehmen, die im Rahmen der CSRD bis 2026 oder 2027 Bericht erstatten sollten, haben nun zwei zusätzliche Jahre Zeit, wobei die Berichtspflicht auf 2028 verschoben wird.

3. Mehr Flexibilität bei der Berichterstattung

  • Die Anforderungen an die Berichterstattung über die EU-Taxonomie werden gelockert und gelten nur für die größten Unternehmen.
  • Die Unternehmen werden die Möglichkeit haben, über Nachhaltigkeitsinitiativen zu berichten, die noch nicht vollständig an die EU-Taxonomie angepasst sind, so dass ein schrittweiser Übergang möglich ist.
  • Der Verwaltungsaufwand wird durch die Abschaffung der komplexesten Kriterien, wie z. B. der "Do No Significant Harm"-Anforderungen (DNSH), weiter verringert.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Weniger Verwaltung: Die geschätzten Einsparungen bei den Verwaltungskosten belaufen sich auf 6,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Geringerer Druck auf KMU: Große Unternehmen werden nicht mehr in der Lage sein, übermäßige Informationen von kleineren Partnern in ihren Lieferketten zu verlangen.

Mehr Zeit zur Vorbereitung: Die zusätzlichen zwei Jahre geben den Unternehmen die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsstrategien besser in ihren Betrieb zu integrieren.

Was kommt als Nächstes?

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Nach ihrer Annahme werden die Änderungen formell umgesetzt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Diese Aktualisierungen sind ein Schritt in Richtung einer intelligenteren und effizienteren Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch die Verlagerung des Schwerpunkts auf Unternehmen mit den größten Auswirkungen und den Abbau bürokratischer Hürden bleibt Nachhaltigkeit eine Priorität - ohne unnötige Komplexität.

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